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Zeitarbeitsfirma Handwerk: Kosten, Regeln nach AÜG und wann Du besser fest einstellst

Die Auftragsbücher sind voll, zwei Gesellen fehlen, und die Zeitarbeitsfirma Handwerk aus dem Nachbarort verspricht Leute ab Montag. Viele Inhaber stehen genau vor dieser Entscheidung: Leiharbeiter für den Moment oder eigene Fachkräfte für die nächsten Jahre.

Dieser Leitfaden erklärt, wie Zeitarbeit im Handwerk funktioniert, was das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlaubt und verbietet, warum Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe für Dachdecker, Maurer und Zimmerer grundsätzlich unzulässig ist und was eine Stunde Leiharbeit je Beruf kostet. Dazu kommen ein Vergleich mit der Festanstellung, die Regeln zur Übernahme von Leiharbeitern und Beispiele, wie Handwerksunternehmen Stellen ohne Zeitarbeit besetzt haben.

Stand: 5. Oktober 2026 · Zahlen und Rechtsstand prüfen wir jährlich im Dezember.

Malermeister erklärt einem neuen Gesellen in einer frisch grundierten Wohnung den Auftrag

Kurzfassung

  • Eine Zeitarbeitsfirma stellt Handwerker selbst an und überlässt sie Dir gegen Stundensatz. Arbeitgeber bleibt der Verleiher, Du gibst die Arbeitsanweisungen.
  • Das AÜG begrenzt den Einsatz desselben Leiharbeiters auf 18 Monate und verlangt gleiche Bezahlung; Tarifverträge dürfen davon in der Regel nur für die ersten neun Monate abweichen.
  • Im Bauhauptgewerbe ist Zeitarbeit für gewerbliche Tätigkeiten grundsätzlich verboten (§ 1b AÜG). Das betrifft etwa Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Gerüstbauer und Fliesenleger.
  • Eine Stunde Leiharbeit kostet je nach Beruf rund 25 bis 36 Euro, gerechnet aus Medianlöhnen der Bundesagentur für Arbeit und dem Anteil der Entleihgebühr laut AÜG-Evaluation.
  • Für dauerhaften Bedarf ist die eigene Fachkraft fast immer die bessere Wahl. Zeitarbeit passt für Spitzen, Vertretung und Projekte mit festem Ende.

Was ist Zeitarbeit im Handwerk? Definition und Abgrenzung

Zeitarbeit im Handwerk bedeutet, dass ein Handwerksunternehmen Gesellen, Monteure oder Helfer von einer Zeitarbeitsfirma ausleiht, die diese Mitarbeiter selbst angestellt hat. Das Unternehmen bezahlt die Zeitarbeitsfirma je Stunde, der Mitarbeiter arbeitet in dessen Betrieb nach dessen Weisungen.

Zeitarbeit, rechtlich Arbeitnehmerüberlassung und umgangssprachlich auch Leiharbeit, ist ein Dreiecksverhältnis: Der Verleiher schließt den Arbeitsvertrag mit dem Leiharbeitnehmer, zahlt Lohn und Sozialversicherung und braucht dafür eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Der Entleiher setzt den Leiharbeitnehmer in seinem Betrieb ein und zahlt dem Verleiher einen Verrechnungssatz. Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Wer nach einer Zeitarbeitsfirma Handwerk sucht, hat meist eines von drei Problemen: eine Auftragsspitze, einen Ausfall durch Krankheit oder Elternzeit oder eine Stelle, die seit Monaten niemand besetzt. Für die ersten beiden ist Zeitarbeit gebaut, für das dritte nicht. Die Nachbarbegriffe grenzen sich so ab:

  • Festanstellung: Du stellst den Gesellen selbst ein, trägst Lohn, Urlaub, Krankheit und Kündigungsschutz und bindest ihn auf Dauer. Wege dorthin beschreibt der Leitfaden Mitarbeiter im Handwerk finden.
  • Personalvermittlung: Ein Dienstleister sucht Kandidaten, Du stellst sie direkt ein und zahlst einmalig eine Provision. Mehr in Personalvermittlung im Handwerk.
  • Headhunter: spricht gezielt Menschen an, die gerade nicht suchen, meist für Meister, Bauleiter und Führungskräfte. Kosten und Modelle stehen im Ratgeber Headhunter.
  • Werkvertrag und Subunternehmer: Ein anderes Unternehmen schuldet ein Ergebnis, etwa den fertigen Estrich, und steuert seine Leute selbst. Gibst Du deren Mitarbeitern Weisungen und gliederst sie in Deine Kolonnen ein, liegt nach § 1 AÜG Arbeitnehmerüberlassung vor, mit allen Pflichten.
  • Kollegenhilfe: Ein Handwerksbetrieb mit weniger als 50 Beschäftigten darf einen eigenen Mitarbeiter bis zu zwölf Monate an einen anderen Arbeitgeber überlassen, um Kurzarbeit oder Entlassungen zu vermeiden, wenn er das vorher schriftlich bei der Bundesagentur für Arbeit anzeigt (§ 1a AÜG).

Wie verbreitet ist Zeitarbeit in Deutschland und im Handwerk?

Im Juni 2025 waren laut Bundesagentur für Arbeit 622.000 Leiharbeitnehmende sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 1,8 Prozent aller Beschäftigten. Die Zahl sinkt seit 2018, und gerade Fachkräfte sind in der Zeitarbeit seltener geworden.

Zeitarbeit in Zahlen

622.000Leiharbeitnehmendesozialversicherungspflichtig beschäftigt, Juni 2025 (BA, Entwicklungen in der Zeitarbeit, Januar 2026)
55 %in Helfertätigkeitengegenüber 16 Prozent über alle Beschäftigten, Juni 2025 (BA, ebd.)
−45 %Fachkräfte in ZeitarbeitRückgang der Leiharbeitnehmenden auf Fachkraftniveau in zehn Jahren (BA, ebd.)
21 %nach unter einem Monat beendetAnteil der beendeten Leiharbeitsverhältnisse, Juli 2024 bis Juni 2025 (BA, ebd.)

Laut Blickpunkt Arbeitsmarkt „Entwicklungen in der Zeitarbeit“ der Bundesagentur für Arbeit gab es im Juni 2025 rund 39.000 Verleihbetriebe. Der Anteil der Fachkräfte an allen Leiharbeitnehmenden sank in zehn Jahren von 59 auf 46 Prozent. Für Handwerksunternehmen ist das die wichtigste Zahl: Wer einen erfahrenen Anlagenmechaniker oder Elektroniker sucht, findet ihn in den Karteien der Verleiher immer seltener.

Nach dem IAB-Betriebspanel, das die Bundesagentur zitiert, gingen 2023 elf Prozent der Leiharbeitnehmenden ins Baugewerbe, nach Investitions- und Gebrauchsgütern sowie Verkehr und Lagerei. Die Stellenmeldungen der Zeitarbeitsbranche liegen seit 2024 bei rund 23.000 im Monat und damit auf historisch niedrigem Niveau. Die Branche sucht selbst weniger, weil die Nachfrage aus der Industrie nachgelassen hat.

Gleichzeitig bleiben Handwerksstellen lange offen. Laut Engpassanalyse 2025 der Bundesagentur blieb eine gemeldete Stelle für Dachdecker im Median 155 Tage unbesetzt, für Anlagenmechaniker SHK 120 Tage, für Metallbauer 116 und für Elektroniker in der Bauelektrik 109 Tage. Wie Du einschätzt, ob Deine Stelle in Deiner Region besetzbar ist, erklärt der Ratgeber zur Besetzbarkeit.

Wie funktioniert Zeitarbeit mit einer Zeitarbeitsfirma? Der Ablauf in 5 Schritten

Zeitarbeit läuft in fünf Schritten: Anfrage, Vertrag in Textform, Auswahl und Konkretisierung des Leiharbeiters, Einsatz im Betrieb und monatliche Abrechnung der Stunden. Zwischen Anfrage und erstem Arbeitstag liegen oft nur wenige Tage, wenn der Verleiher passende Leute im Bestand hat.

  1. Anfrage: Du beschreibst Tätigkeit, Qualifikation, Einsatzort, Dauer und Arbeitszeit. Je genauer, desto besser passt der Mitarbeiter.
  2. Vertrag: Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag braucht Textform (§ 12 AÜG). Der Verleiher erklärt darin, dass er die Erlaubnis besitzt. Du gibst an, welche Qualifikation die Tätigkeit verlangt und welche Arbeitsbedingungen und Entgelte für vergleichbare Mitarbeiter in Deinem Betrieb gelten.
  3. Bezeichnung und Konkretisierung: Beide Seiten müssen den Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen und die Person des Leiharbeiters vor dem Einsatz benennen (§ 1 Absatz 1 AÜG). Fehlt das, droht ein Bußgeld bis 30.000 Euro (§ 16 AÜG).
  4. Einsatz: Der Leiharbeiter arbeitet in Deinem Team, Du weist ihn ein, stellst Werkzeug und sorgst für Arbeitsschutz am Einsatzort. Urlaub, Lohn und Krankmeldung laufen über den Verleiher.
  5. Abrechnung: Du zahlst die geleisteten Stunden zum vereinbarten Verrechnungssatz, oft mit Zuschlägen für Überstunden, Nacht- oder Wochenendarbeit und Fahrtzeiten.

Der Ablauf ist schlank, solange der Verleiher passende Leute hat. Bei Engpassberufen wie Anlagenmechaniker, Elektroniker oder Dachdecker ist das oft nicht der Fall, denn die Zeitarbeitsfirma sucht auf demselben Markt wie Du. Den eigenen Weg von der Bedarfsklärung bis zur Zusage beschreibt der Leitfaden zum Recruiting-Prozess.

Was erlaubt das AÜG? Equal Pay, Höchstdauer und Übernahme

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz setzt dem Einsatz von Leiharbeitern drei Grenzen: gleiche Bezahlung nach spätestens neun Monaten, höchstens 18 Monate beim selben Entleiher und ein Verbot, die Übernahme des Leiharbeiters vertraglich zu untersagen.

Equal Pay: gleicher Lohn wie Deine Gesellen

Nach § 8 AÜG muss der Verleiher dem Leiharbeiter die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die in Deinem Betrieb für vergleichbare Mitarbeiter gelten. Tarifverträge der Zeitarbeit dürfen davon beim Entgelt für die ersten neun Monate eines Einsatzes abweichen. Länger nur, wenn nach spätestens 15 Monaten ein Entgelt erreicht ist, das dem Tariflohn der Einsatzbranche entspricht, mit stufenweiser Heranführung nach einer Einarbeitung von höchstens sechs Wochen. Das tarifliche Mindeststundenentgelt in der Zeitarbeit beträgt laut Tarifvertrag zwischen GVP und DGB-Gewerkschaften seit 1. September 2026 15,33 Euro und ab 1. April 2027 15,87 Euro.

Höchstdauer: 18 Monate beim selben Entleiher

Der Verleiher darf denselben Leiharbeiter nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate demselben Entleiher überlassen (§ 1 Absatz 1b AÜG). Frühere Einsätze zählen mit, wenn zwischen ihnen höchstens drei Monate liegen. Tarifverträge der Einsatzbranche können längere Zeiten erlauben. Wird die Höchstdauer überschritten, ist der Arbeitsvertrag beim Verleiher unwirksam (§ 9 AÜG), und nach § 10 AÜG gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Dir und dem Leiharbeiter als zustande gekommen. Ein Leiharbeiter als Dauerlösung für eine Stammstelle ist damit rechtlich nicht vorgesehen.

Übernahme: erlaubt, aber oft mit Vermittlungsgebühr

Nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 AÜG ist eine Vereinbarung unwirksam, die Dir verbietet, den Leiharbeiter einzustellen, wenn sein Arbeitsverhältnis beim Verleiher endet. Erlaubt ist aber eine angemessene Vergütung für die Vermittlung nach oder mittels vorangegangenem Verleih. Viele Verträge staffeln diese Gebühr nach Einsatzdauer. Lies diese Klausel vor dem ersten Einsatztag, nicht erst, wenn Du den Gesellen behalten willst. Wünscht sich der Leiharbeiter nach mindestens sechs Monaten schriftlich eine Festanstellung, musst Du innerhalb eines Monats begründet antworten (§ 13a AÜG).

Ist Zeitarbeit im Baugewerbe erlaubt? Das Verbot nach § 1b AÜG

Arbeitnehmerüberlassung in Unternehmen des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist nach § 1b AÜG unzulässig. Für Dachdecker, Maurer, Zimmerer, Gerüstbauer, Fliesenleger, Estrichleger und den Garten- und Landschaftsbau ist die klassische Zeitarbeitsfirma deshalb in aller Regel keine Option.

Welche Unternehmen zum Bauhauptgewerbe zählen, ergibt sich aus der Baubetriebe-Verordnung. Die Verordnung nennt unter anderem Maurer-, Beton-, Zimmer-, Estrich-, Fliesen-, Dämm-, Abbruch-, Straßenbau- und Kanalbauarbeiten sowie ausdrücklich das Dachdecker- und das Gerüstbauerhandwerk und den Garten- und Landschaftsbau. § 2 der Verordnung nimmt andere Gewerke aus: das Installationsgewerbe mit Klempnerei, Heizung, Lüftung, Klima und Elektroinstallation, das Maler- und Lackiererhandwerk (soweit nicht überwiegend Bauleistungen), Glaser, Bodenleger, Schreiner und den reinen Metallbau.

GewerkEinordnungZeitarbeit für gewerbliche Tätigkeiten
Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, ZimmererBauhauptgewerbe (§ 1 Abs. 2 BaubetrV)grundsätzlich unzulässig
Dachdecker, GerüstbauerBauhauptgewerbe (§ 1 Abs. 3 BaubetrV)grundsätzlich unzulässig
Fliesen-, Estrich-, Straßen- und TiefbauBauhauptgewerbe (§ 1 Abs. 2 BaubetrV)grundsätzlich unzulässig
Garten- und Landschaftsbau§ 1 Abs. 4 BaubetrVgrundsätzlich unzulässig
SHK, Elektro, Klempner, KlimaInstallationsgewerbe, ausgenommen (§ 2 BaubetrV)zulässig nach AÜG
Maler und Lackiererausgenommen, soweit nicht überwiegend Bauleistungenin der Regel zulässig
Tischler, Glaser, Bodenleger, Metallbauausgenommen (§ 2 BaubetrV)zulässig nach AÜG
KFZ, Bäckerei, Fleischereikein Baugewerbezulässig nach AÜG

Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland nennt der Gesetzestext zwei Ausnahmen: zwischen Unternehmen des Baugewerbes und anderen Unternehmen, wenn für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge das bestimmen, und zwischen Unternehmen des Baugewerbes, wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens drei Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen erfasst wird. In der Praxis heißt das: Ein Dachdeckerbetrieb kann einem anderen Dachdeckerbetrieb Leute überlassen, eine gewöhnliche Zeitarbeitsfirma einem Dachdecker nicht. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, für Verleiher und Entleiher, mit Bußgeld bis 30.000 Euro (§ 16 AÜG). Bei Mischbetrieben, etwa Malern mit hohem Anteil an Wärmedämmverbundsystemen, lass die Einordnung vorher prüfen, zum Beispiel bei Deiner Handwerkskammer.

Wer im Bau Fachkräfte braucht, muss sie daher selbst einstellen. Wie das gelingt, zeigen die Seiten Fachkräfte im Dachdeckerhandwerk und Fachkräfte im Baugewerbe.

Was kostet ein Leiharbeiter im Handwerk?

Ein Leiharbeiter im Handwerk kostet den Lohn plus die Entleihgebühr des Verleihers. Laut AÜG-Evaluation für das Bundesarbeitsministerium entfallen im Schnitt 37,5 Prozent der Kosten auf die Entleihgebühr, im Median 25 Prozent. Daraus ergeben sich für typische Handwerksberufe rund 25 bis 36 Euro je Stunde.

Woraus sich der Verrechnungssatz zusammensetzt

Bruttolohn
Tarif der Zeitarbeit, nach 9 Monaten Equal Pay
Arbeitgeberanteile
Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft
Ausfallzeiten
Urlaub, Feiertage, Krankheit, einsatzfreie Tage
Marge
Recruiting, Verwaltung, Gewinn

In der Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (IAW, infas und IAB für das BMAS, Forschungsbericht 614, 2022) gaben Entleihbetriebe an, wie groß der Anteil der Entleihgebühr an ihren Kosten ist, also die Differenz zwischen dem, was sie zahlen, und dem Lohn des Leiharbeiters. Im Schnitt waren es 37,5 Prozent, im Median 25 Prozent, im Baugewerbe 26,1 Prozent. Die Studie weist darauf hin, dass viele Unternehmen den Wert geschätzt haben. Er taugt deshalb als Orientierung, nicht als Preisliste.

Rechenbeispiele nach Beruf

Die Tabelle rechnet den Medianlohn laut Entgeltatlas der Bundesagentur (Stichtag 31.12.2025, Vollzeit, brutto im Monat × 12 ÷ 2.080 Stunden) auf eine Stunde um und teilt ihn durch den Anteil, der nach Abzug der Entleihgebühr übrig bleibt. Rechenweg: Stundenlohn ÷ (1 − 0,25) für den Median, Stundenlohn ÷ (1 − 0,375) für den Durchschnitt. Eigene Rechnung, ohne Zuschläge und Fahrtkosten.

BerufMedian im MonatStundenlohnStundenkosten bei 25 %Stundenkosten bei 37,5 %Vakanzzeit (Median)
Helfer zum Tarif-Mindestentgelt–15,33 €rund 20,40 €rund 24,50 €–
Maler und Lackierer3.327 €19,19 €rund 25,60 €rund 30,70 €101 Tage
Metallbauer3.760 €21,69 €rund 28,90 €rund 34,70 €116 Tage
KFZ-Mechatroniker3.755 €21,66 €rund 28,90 €rund 34,70 €118 Tage
Anlagenmechaniker SHK3.884 €22,41 €rund 29,90 €rund 35,90 €120 Tage
Elektroniker (Bauelektrik)3.935 €22,70 €rund 30,30 €rund 36,30 €109 Tage

Quelle der Löhne und Vakanzzeiten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas und Engpassanalyse 2025. In den ersten neun Monaten zahlt der Verleiher oft nur den Tarif der Zeitarbeit; der Verrechnungssatz liegt dann niedriger, steigt aber mit Equal Pay. Mit dem Bruttolohn eines eigenen Gesellen lässt sich der Satz nicht direkt vergleichen: Bei Festanstellung trägst Du zusätzlich Arbeitgeberanteile, Urlaub, Feiertage und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Zeitarbeitsfirma trägt diese Posten und rechnet nur geleistete Stunden ab. Vergleiche deshalb die Kosten je Jahr, nicht je Stunde.

Ein Jahr Leiharbeit gegen ein Jahr Festanstellung

Ein einfacher Vergleich für einen Anlagenmechaniker mit 1.600 abrechenbaren Stunden im Jahr: Bei rund 29,90 Euro je Stunde sind das knapp 47.800 Euro, bei rund 35,90 Euro gut 57.400 Euro, ohne Zuschläge. Dem steht der Jahreslohn eines eigenen Gesellen von 46.608 Euro laut Entgeltatlas gegenüber, plus Arbeitgeberanteile und einmalige Kosten für die Suche. Nach einem Jahr hast Du bei der Festanstellung einen eingearbeiteten Mitarbeiter, bei der Zeitarbeit eine Rechnung und im besten Fall eine Übernahmeoption mit Gebühr. Was die eigene Suche kostet, vergleichen die Ratgeber Recruiting im Handwerk und Was kostet Social Recruiting.

Wann passt Zeitarbeit im Handwerk, und wann nicht?

Eine Zeitarbeitsfirma passt im Handwerk, wenn der Bedarf befristet ist und die Tätigkeit ohne lange Einarbeitung funktioniert. Für eine Stammstelle, die dauerhaft besetzt sein soll, ist sie fast immer die teurere und unsicherere Lösung.

Zeitarbeit passt, wenn …

  • eine Auftragsspitze mit festem Ende ansteht, etwa ein Großprojekt über vier Monate;
  • ein Mitarbeiter länger ausfällt, durch Krankheit, Reha oder Elternzeit;
  • Helfertätigkeiten anfallen, die ohne Gesellenbrief erledigt werden können, etwa Zuarbeit, Transport oder Montagehilfe;
  • Dein Gewerk nicht unter das Bauverbot des § 1b AÜG fällt;
  • Du den Leiharbeiter testen und bei Eignung übernehmen willst und die Übernahmegebühr vorher geklärt ist.

Zeitarbeit passt selten, wenn …

  • Du einen Gesellen oder Meister auf Dauer brauchst. Nach spätestens 18 Monaten endet der Einsatz, und das Wissen über Deine Kunden geht mit.
  • Kundendienst und Verantwortung gefragt sind. Ein Leiharbeiter fährt selten allein zum Kunden, weil Einarbeitung und Vertrauen fehlen.
  • es um Engpassberufe geht. Die Zeitarbeitsfirma sucht auf demselben Markt wie Du und hat erfahrene Anlagenmechaniker oder Elektroniker oft nicht im Bestand.
  • Du im Bauhauptgewerbe arbeitest. Dort ist die normale Zeitarbeit für gewerbliche Tätigkeiten verboten.
  • häufige Wechsel Deine Kolonne belasten. Laut BA endeten 21 Prozent der beendeten Leiharbeitsverhältnisse nach weniger als einem Monat.

Für die Breite der Fachkräfte ist ein eigener Bewerberfluss sinnvoller: Anzeigen, die Handwerker mit passendem Beruf im Umkreis ihres Wohnorts erreichen, ein kurzes Formular am Handy und ein Rückruf am selben Tag. Wie das funktioniert, steht im Leitfaden Social Recruiting. Einen Überblick über alle Wege gibt Mitarbeiter finden.

Zeitarbeitsfirma Handwerk oder Festanstellung? Die Wege im Vergleich

Im Vergleich ist Zeitarbeit der schnellste Weg zu zusätzlichen Händen, aber der teuerste je Stunde und ohne Bindung; für dauerhafte Stellen führen Festanstellung über eigene Bewerber, Vermittlung oder eine Recruiting Agentur zu Mitarbeitern, die bleiben.

WegArbeitgeberAbrechnungBis zum EinsatzBindungPasst für
ZeitarbeitsfirmaVerleiherStundensatz über dem LohnTage, wenn Leute im Bestandhöchstens 18 MonateSpitzen, Vertretung, Helfer
Eigene StellenanzeigeDuje Anzeige oder KlickWochen bis Monateunbefristetaktiv Suchende
PersonalvermittlungDuProvision bei EinstellungWochen, plus KündigungsfristunbefristetEinzelstellen
HeadhunterDuProzent des ZieleinkommensWochen bis MonateunbefristetMeister, Bauleiter, Führung
Recruiting Agentur mit KampagnenDufester Preis je Auftragerste Bewerbungen in Tagen, plus Kündigungsfristunbefristetmehrere Fachkräfte, laufender Bedarf
MitarbeiterempfehlungDuPrämie je EinstellungTage bis Wochenunbefristetjede Stelle, begrenzte Zahl

Eine sinnvolle Kombination: Zeitarbeit überbrückt die Wochen, bis die eigene Fachkraft anfängt; parallel läuft die Suche nach festen Mitarbeitern. Wie eine Recruiting Agentur dabei arbeitet, steht auf der Leistungsseite. Wer Kampagnen in sozialen Netzwerken nicht selbst steuern will, gibt sie an eine Social Recruiting Agentur ab. Den gesamten Weg von der Bedarfsklärung bis zur Zusage beschreibt der Leitfaden zur Personalbeschaffung.

Zeitarbeitsfirma Handwerk auswählen: Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter?

Eine seriöse Zeitarbeitsfirma hat eine gültige Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, kennt Dein Gewerk, nennt einen nachvollziehbaren Verrechnungssatz und regelt Übernahme, Zuschläge und Austausch klar im Vertrag.

  • Erlaubnis: Lass Dir die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zeigen. Ohne sie ist der Vertrag unwirksam, und es kann ein Arbeitsverhältnis zwischen Dir und dem Leiharbeiter entstehen.
  • Gewerk: Hat der Anbieter Gesellen mit Abschluss in Deinem Beruf im Bestand, oder sucht er erst nach Deinem Auftrag?
  • Bauverbot: Kennt der Anbieter § 1b AÜG und kann er erklären, warum Dein Betrieb nicht darunter fällt?
  • Verrechnungssatz: Welche Zuschläge gelten für Überstunden, Samstag, Fahrtzeit und Auslöse? Ab wann steigt der Satz wegen Equal Pay?
  • Übernahme: Welche Vermittlungsgebühr fällt an, und sinkt sie mit der Einsatzdauer?
  • Austausch: Was passiert, wenn der Leiharbeiter nicht passt oder nicht erscheint? Wie schnell schickt der Verleiher jemand anderen?
  • Tarif: Nach welchem Tarifvertrag zahlt der Verleiher, und gilt für Deine Branche ein Branchenzuschlag?

Gibt ein Anbieter auf diese Fragen keine konkrete Antwort, such weiter. Die gleichen Fragen helfen bei Personalvermittlern; Beispiele aus einer Branche zeigt Personalvermittlung im Metallbau.

Beispiele aus der Praxis: feste Fachkräfte statt Leiharbeiter

Handwerksunternehmen, die mit Zeitarbeit schlechte Erfahrungen gemacht haben, besetzen ihre Stellen über regionale Kampagnen mit Festanstellung. Der Malerbetrieb Martin Braun hatte vorher Zeitarbeit versucht, mit unzuverlässigen oder unpassenden Mitarbeitern. Über Candidate Flow® erhielt er laut Fallstudie in zwei Wochen 15 Bewerbungen und stellte 3 Maler und Lackierer ein.

Martin Braun beschreibt die Lage vorher so: „Ich musste leider Aufträge absagen oder erst gar nicht annehmen.“ Die ganze Geschichte steht in der Fallstudie Malerbetrieb Braun, die Kennzahlen im Ergebnis Malerbetrieb Martin Braun: 3 Maler und Lackierer eingestellt.

Herdenglück VrugginkLeiharbeitskräfte erwiesen sich als unzuverlässig und teuer; danach 70 Bewerbungen und 10 Einstellungen. Ergebnis
Baugeschäft Sievers42 Bewerbungen, 4 Maurer eingestellt, in einem Gewerk ohne klassische Zeitarbeit. Ergebnis
Barth Bedachungen11 Bewerbungen, 4 Dachdecker eingestellt. Ergebnis
Gerhard Wolf Bauschlosserei17 Bewerbungen, 2 Metallbauer eingestellt. Ergebnis
Mundt Malereibetrieb20 Bewerbungen, 2 Maler und Lackierer eingestellt. Ergebnis

Der Ablauf ist in jeder Kampagne gleich: Candidate Flow® schaltet die Kampagnen, führt die Telefonate mit den Bewerbern, prüft Qualifikation, Eignung, Wechselmotivation, Gehaltsvorstellung und Verfügbarkeit und terminiert die Vorstellungsgespräche. Das Unternehmen führt das Gespräch und entscheidet. Die erste Einstellung erfolgt im Schnitt nach 23 Tagen, in den öffentlich dokumentierten Fällen kamen 6,8 Bewerbungen auf eine Einstellung (Ergebnisse). Weitere Fälle aus dem Gewerk zeigt die Seite Fachkräfte im Maler- und Lackiererhandwerk, alle Handwerksbranchen die Seite Fachkräfte im Handwerk.

Candidate Flow® ist das Recruiting-System für den Mittelstand und besetzt Stellen in über 50 Branchen. Im Candidate Flow® Pool stehen über 210.000 Kandidaten, über 5.000 Unternehmen haben mit uns mehr als 19.000 Einstellungen erreicht.

5 Fehler beim Einsatz von Zeitarbeit im Handwerk

Die häufigsten Fehler sind Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe, eine ungeklärte Übernahmegebühr, fehlende Einweisung, Leiharbeiter als Dauerlösung für eine Stammstelle und ein Vertrag, der Weisungen als Werkvertrag tarnt.

  1. Leiharbeiter auf dem Dach. Der Dachdeckerbetrieb leiht über eine gewöhnliche Zeitarbeitsfirma zwei Helfer. Das ist nach § 1b AÜG unzulässig, und das Bußgeld trifft auch den Entleiher.
  2. Übernahmegebühr erst beim Abschied gelesen. Der Leiharbeiter passt, Du willst ihn behalten, und der Vertrag verlangt eine Vermittlungsgebühr, mit der Du nicht gerechnet hast.
  3. Keine Einweisung. Der Leiharbeiter steht am ersten Tag ohne Ansprechpartner auf der Baustelle. Arbeitsschutz am Einsatzort ist Deine Pflicht, und schlechte erste Tage enden oft mit Abbruch.
  4. Zeitarbeit als Dauerlösung. Die Stelle bleibt formal offen, der Leiharbeiter kommt seit 16 Monaten. Mit Monat 18 endet der Einsatz kraft Gesetzes, und Du stehst wieder bei null.
  5. Werkvertrag auf dem Papier, Weisung auf der Baustelle. Der Subunternehmer schickt Leute, Dein Polier teilt sie ein. Das ist verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, mit Folgen für beide Seiten.

Fazit

Eine Zeitarbeitsfirma im Handwerk liefert schnell zusätzliche Hände für Spitzen, Vertretung und Helfertätigkeiten, kostet je nach Beruf aber rund 25 bis 36 Euro je Stunde und endet beim selben Leiharbeiter nach höchstens 18 Monaten. Im Bauhauptgewerbe ist sie für gewerbliche Tätigkeiten grundsätzlich verboten, und in Engpassberufen hat sie selten die erfahrenen Gesellen im Bestand, die Du suchst. Für Stammstellen ist die eigene Fachkraft die bessere Wahl, wenn die Suche schnell Bewerber bringt und Rückruf und Gespräch zügig folgen.

Weiterlesen: Mitarbeiterbindung im Handwerk, damit neue Gesellen bleiben, und Stellenanzeigen schreiben, damit sie sich überhaupt melden. Die Lage im Mittelstand insgesamt beschreibt Fachkräfte finden im Mittelstand.

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Das Candidate Flow® System übernimmt Kampagnen, Telefonate und Terminierung bis zum Vorstellungsgespräch, mit Einstellungs- und Probezeitgarantie: Einstellung in 30 Tagen, schriftlich garantiert, Umfang und Bedingungen vereinbaren wir individuell und halten sie vor dem Start schriftlich im Vertrag fest. Ob Deine Stelle in Deiner Region besetzbar ist, klärt der kostenlose Kurzcheck.

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Quellen

Gian-Marco Blum

Über den Autor

Geschäftsführer

Gian-Marco Blum ist Geschäftsführer der Candidate Flow® GmbH in Düsseldorf. Im Blog schreibt er über Recruiting und Fachkräftegewinnung: Social Recruiting, Arbeitgebermarke, Bewerbungsprozesse und das, was sich aus über 5.000 Partnerunternehmen gelernt hat.

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